Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmer
AGB's Unternehmer
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
- Der Abschnitt B der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen.
- Der Abschnitt C der AGB enthält ergänzende Bestimmungen für Reparaturleistungen.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- (Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf die DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: „Unterlagen“) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
- Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Der Rechnungsbetrag ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 4 Schadensersatzansprüche / Haftungsbegrenzung
- ( Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 5 Datenschutz
- (Alle personenbezogenen Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Übertragung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten; der Kunde kann sein Verlangen per Post oder per E-Mail an uns senden.
- Die personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse geben wir nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weiter. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung und Vertragsdurchführung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.
§ 6 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes.
B. Besondere Bestimmungen für den Verkauf
§ 7 Lieferfristen und Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme oder Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Rechte des Kunden gemäß § 4 und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
§ 8 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechtes entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hierauf entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 10 Mängelansprüche des Kunden
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
- Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt
(§ 442 BGB).
§ 11 Verjährung
- Ansprüche des Kunden verjähren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
C. Besondere Bestimmungen für Reparaturarbeiten
§ 12 Frist zur Durchführung der Reparatur
Soweit wir vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, sind diese Termine nicht verbindlich. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung o. a.), die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
§ 13 Vergütung
- Wir sind berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann und es sich nicht um Gewährleistungsarbeiten handelt, soweit
(a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
(b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
(c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
(d) die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
- Soweit im Rahmen von Reparaturaufträgen Leistungen nicht vom Auftrag umfasst sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann der Kunde ein Nachtragsangebot anfordern oder ein Nachtragsangebot von uns abgegeben werden. Soweit das nicht geschieht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 3 VOB/B.
- Wir sind berechtigt, je nach Fortschritt der beauftragten Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten anzufordern bei Aufträgen, deren Ausführungen über einen Monat andauern. Der Kunde hat diese innerhalb von zehn Tagen nach Anforderung durch das Unternehmen zu leisten.
§ 14 Mängelansprüche des Käufers
- Soweit im Rahmen der Reparaturarbeiten Ersatzteile eingefügt werden oder andere nicht wesentliche Bestandteile, behalten wir uns das Eigentum an diesen Teilen bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertrag vor.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eigenfügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Soweit die Reparatur beim Kunden erfolgt, hat er uns die Gelegenheit zu geben, bei ihm den Ausbau vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften
§ 16 Pfandrecht
- Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
- Holt der Kunde den Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung ab, können wir ein angemessenes Lagergeld berechnen. Holt der Kunde den Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung ab, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist senden wir dem Kunden eine Verkaufsandrohung zu. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Einen etwaigen Mehrerlös kehren wir an den Kunden aus.